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AGB

Allgemeine Leistungs- und Geschäftsbedingungen

 

1.) Im Text werden wir, die GiNo Entsorgungs GmbH, als Auftragnehmer und jeder Vertragspartner als Auftraggeber bezeichnet. Für unsere Leistungen gelten, soweit nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich nachfolgende Bedingungen. Andere, von unseren AGB abweichende Bedingungen, erkennen wir nicht an. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Dienstleistung vorbehaltlos erfüllen. Der Auftragnehmer ist berechtigt sich zur Aufgabenerfüllung Dritter zu bedienen. 

 

2.) Der Auftragnehmer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn seine Erfüllung auf technische Schwierigkeiten stößt, die unüberwindlich sind oder deren Überwindung einen im Vergleich zum Wert der zu erbringenden Leistung unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, oder wenn Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen.

 

3.) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur exakten Angabe über Lieferart, Lieferort, Termin und Zusammensetzung der aufzunehmenden oder/und zu transportierenden Stoffe. Bei der Aufstellung von Behältern auf öffentlichem Gelände bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, die vom Auftraggeber eingeholt werden muss.

 

4.) Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit der Angaben und die Auftragserteilung. Eine mündliche oder telefonische Auftragserteilung hat Rechtsgültigkeit. Damit übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für abgesetzte Container/Behälter, Geräte oder Maschinen. Für Schäden, die sich durch unzureichende Einweisung des Fahrers beim Aufstellen von Container/Behälter, durch nachträgliche Lageveränderung und durch ungeeignete Beschaffenheit und Umgebung des Aufstellortes sowie ungenügende verkehrstechnische Absicherung der Container/Behälter ergeben, haftet der Auftraggeber, auch gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter, uneingeschränkt!

 

5.) Alle beauftragten oder notwendigen Leistungen müssen ungehemmt durchführbar sein. Container/Behälter müssen jederzeit störungsfrei abgeholt werden können. Fehlfahrten und erforderliche Umladungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das Füllmaterial darf nicht über die Seitenwände des Containers reichen, nicht die Füllmenge des Behälters (in m³) bzw. die Nutzlast übersteigen. Überfüllte Container werden, bei Erkennung der Überfüllung, vom Transport kostenpflichtig abgewiesen bzw. bei nicht vorher erkennbarer Überfüllung (Nutzlastüberschreitung) mit einem Preiszuschlag von 100% auf den Transportkostenbetrag, abgerechnet.

 

6.) Der Auftraggeber erklärt, dass keine Materialien, wie Altfarben, Lösemittel, Chemikalien, Öle, Fette o.ä., die hier gesetzlich vom Transport ausgeschlossen sind, verladen werden. Gefährliche Abfälle werden im Rahmen der Bestimmungen/Verordnungen des gültigen Kreislaufwirtschafts-Gesetzes (KrWG) gesammelt, transportiert und verwertet oder beseitigt. Die damit verbundenen Kosten, und die Kosten der Behälterreinigung, aufgrund von unzulässiger Verschmutzung, trägt der Auftraggeber.

 

7.) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Einrichtungen (wie z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Container o.ä.). Für Beschädigungen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, bei Entwendung und Vandalismus haftet, der Auftraggeber.

 

8.) Die Preise des Auftragnehmers sind Netto-Preise, zuzüglich der am Tag der Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer, und beinhalten (gem. Auftrag und AGB) An- und Abtransport, Leistungsaufwände und Entsorgungskosten. Insoweit wird auf die nachfolgende Nr. 9 verwiesen. Ab dem 16. Tag wird für Container/Behälter, Standmiete pro Tag (bzw. Monat) nach Preisliste berechnet.

 

9.) Für unsere Dienstleistungen gilt uneingeschränkt die Preisliste der GiNo Entsorgungs GmbH, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die endgültige Deklaration erfolgt grundsätzlich nach der Verwiegung bzw. Entladung/Verkippung. Rechnungen sind mangels schriftlicher Vereinbarung sofort ohne Abzug fällig.

 

10.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dippoldiswalde.  


(Evtl. ist ein, von diesem Text im Detail abweichender Text, nur für die Dauer des jeweiligen Auftrages gültig!)